Montag, 7. Dezember 2009

Einstufung der Bonität

Es gibt keine einheitliche Bonität für alle Schuldner. Jeder Schuldner erfüllt nämlich aufgrund seiner individuellen wirtschaftlichen Situation alle Bonitätskriterien mehr oder weniger, sodass letztlich eine individuell abgestufte Bonität das Ergebnis ist. Diese Abstufungen werden entweder in scores oder Ratings ausgedrückt, die von „sehr guter Bonität“ bis „gerade noch vertretbare Bonität“ reichen. Ratingtechnisch liegt Bonität also vor, wenn ein Schuldner gerade noch ein Rating erhält, das im Rahmen des „investment grade“ liegt. Die Bundesbank bezeichnet demzufolge Kreditforderungen der Kreditinstitute dann als „notenbankfähige Sicherheit“, wenn bei Ratingagenturen die Unternehmen mindestens ein langfristiges Urteil von „A-“ aufweisen.
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